Neues Hundehaltegesetz ab 01.12.2024 in OÖ

Neues Hundehaltegesetz ab 01.12.2024 in OÖ

Neues Hundehaltegesetz ab 01.12.2024

Am 1. Dezember 2024 tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Alle Hundebesitzer in Mitterkirchen mit einem registrierten Hund erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben der Gemeinde. Abhängig von der Hunderasse müssen eventuell fehlende Unterlagen beim Gemeindeamt nachgereicht werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Kleine Hunde: Nachweis eines Sachkunde-Kurses
  • Große Hunde (nach „40/20-Regel“): Sachkunde-Kurs und Überprüfung der Alltagstauglichkeit
  • Spezielle Hunde (z. B. Bullterrier, American Pit Bull): Sachkunde-Kurs, Überprüfung der Alltagstauglichkeit, Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Auffällige Hunde: Sachkunde-Kurs, Überprüfung der Alltagstauglichkeit, verhaltensmedizinische Evaluierung, Zusatzausbildung sowie Leinen- und Maulkorbpflicht

Definitionen:

  • Große Hunde: Mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht (Bestätigung durch Tierarzt).
  • Spezielle Hunde: Bestimmte Rassen (z. B. Bullterrier, Staffordshire Bullterrier) und Kreuzungen.
  • Auffällige Hunde: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für Menschen oder Tiere.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Landes Oberösterreich unter: https://hundehaltung-ooe.at/.

22.11.2024 10:34